Girokonto Sicherheit

Gepostet von admin am Mai 24, 2011 in Informationen | Kommentare deaktiviert

Kunden die ein neues Girokonto bei einer Direktbank, besser bekannt als Onlinebank eröffnen, stellen sich häufig die Frage, ob ihr Geld auch wirklich sicher ist. Was ist im Falle einer Insolvenz?

Jeder Kunde wünscht, dass sein Geld sicher angelegt ist. Wenn die Bank die Insolvenz anmeldet, möchte der Kunde schließlich sein Geld zurück und nicht unter den Fehlern der Bank leiden. Eine weitere Frage, mit der sich die meisten Kunden beschäftigen, ist, wie es um die Sicherheit beim Online-Banking bestellt ist.
Sind Überweisungen, die über das Internet getätigt werden, oder andere Transaktionen wirklich sicher? Können Dritte meine persönlichen Daten einsehen oder möglicherweise auf mein Girokonto zugreifen? Ganz klar können die Banken nicht verhindern, dass ein Dritter auf das Konto zugreifen kann. In diesem Fall sind die Kunden selbst gefragt, ihre Daten zu schützen. Hierzu gehört zum Beispiel ein sicheres Passwort für das Online-Banking. Selbstverständlich dürfen Passwörter oder TAN-Nummern nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Banken stellen hierzu Mittel zur Verfügung, wie etwa einen TAN-Generator. Dieser funktioniert nur in Verbindung mit der EC-Karte. Außerdem wird für die Benutzung des TAN-Generators das Passwort für den Online-Zugang benötigt.

Aber nicht nur die Kunden müssen sich schützen, sondern auch die Banken. Alle Banken, auch die Onlinebanken, verfügen über ein Sicherheitssystem, den sogenannten Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieses Sicherheitssystem gibt es seit mehr als 25 Jahren. Das Guthaben der Kunden wird durch dieses System bis zu einer Höhe von 30 Prozent vom Eigenkapital der Banken abgesichert. Das heißt, wenn die Bank über ein Eigenkapital in Höhe von 100.000.000 Euro verfügt, ist das Geld der Kunden bis zu 30.000.000 Euro abgesichert. Es sind also alle Guthaben von privaten Kunden, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen abgesichert. Dabei handelt es sich vor allem um Termin-, Sicht- und Spareinlagen sowie laufende Sparbriefe. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate sind allerdings nicht abgesichert. Bei ausländischen Banken gelten in der Regel andere Absicherungen.